Wie viel THC darf maximal in CBD enthalten sein?

Cannabidiol (CBD), das stetig beliebter werdende Cannabinoid aus der Hanfpflanze, kann bei den unterschiedlichsten Beschwerden zum Einsatz kommen. Neben CBD sind in der Hanfpflanze allerdings zahlreiche andere Cannabinoide vorhanden, denn CBD ist nur das am zweithäufigsten vorkommende Cannabinoid. Der bekannteste dieser Stoffe bleibt wohl vorerst das Tetrahydrocannabinol (THC). Im Gegensatz zu CBD ist es psychoaktiv und für die berauschende Wirkung von Cannabis verantwortlich. THC ist der Grund dafür, dass Cannabis als Betäubungsmittel klassifiziert wird.

Weil CBD-Produkte wie CBD-Öl, CBD-Kapseln oder CBD-Liquids ebenso Endprodukte der Weiterverarbeitung von Hanfpflanzen sind, können auch sie kleine Mengen an THC enthalten. Wie kommt es also, dass CBD-Produkte trotz ihres THC-Gehaltes frei verkäuflich sind, während Cannabis verboten ist? Für ein besseres Grundverständnis sollte dazu vorab erklärt werden, inwiefern sich CBD und THC unterscheiden.

Unterschiede und Gemeinsamkeiten von CBD und THC

Aus chemischer Sicht sind die beiden Cannabinoide sehr ähnlich. CBD- und THC-Moleküle bestehen aus den gleichen Atomen: 21 Kohlenstoffatome, 30 Wasserstoffatome und zwei Sauerstoffatome. Doch die Anordnung dieser Atome ist bei den beiden Stoffen verschieden, was der Grund dafür ist, dass die beiden Moleküle völlig unterschiedliche Auswirkungen auf den Körper haben. Sowohl THC als auch CBD ähneln chemisch den körpereigenen Cannabinoiden (Endocannabinoide), können daher mit den Cannabinoid-Rezeptoren im Endocannabinoid-System interagieren und entfalten auf diesem Wege verschiedenste Wirkungen im Körper.

Der wohl gravierendste Unterschied zwischen den beiden Cannabinoiden aus der Hanfpflanze ist, dass CBD und THC trotz ihrer ähnlichen chemischen Strukturen nicht die gleichen psychoaktiven Auswirkungen haben. Denn der Reinstoff CBD hat im Gegenzug zu THC überhaupt keine berauschenden oder psychoaktiven Effekte. Stattdessen wirkt er beruhigend und kann bei vielerlei Beschwerden wie chronischen Schmerzen, Angstzuständen oder Epilepsie angewandt werden. THC hingegen bindet sich im Gehirn an die CB1-Rezeptoren und erzeugt so das umgangssprachliche „High“. CBD bindet sich gar nicht bis wenig an die CB1-Rezeptoren und ist in Bezug auf THC sogar eine Art Antagonist, denn es vermag die psychoaktive Wirkung von THC einzudämmen und abzuschwächen.

Das deutsche Recht berücksichtigt diese grundsätzlichen Unterschiede der beiden Stoffe. In Deutschland fällt THC durch die berauschende Wirkung daher unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und ist somit illegal. Als Reinstoff ist CBD hingegen nicht dem BtMG unterstellt, wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte 2017 bekanntgab.

CBD ist kein Rauschmittel

CBD ist als Reinstoff nicht dem BtMG unterstellt.

CBD-Produkte enthalten nur geringe Mengen THC

CBD selbst ist kein Betäubungsmittel, da es bei Konsum zu keinen Rauschzuständen oder mentalen Einschränkungen führt und auch nicht süchtig macht. Allerdings gelten für CBD-Produkte trotzdem betäubungsmittelrechtliche Bestimmungen, weil nach der Verarbeitung der Hanfpflanzen in der Regel noch THC-Reste in den CBD-Produkten enthalten sind. Trotzdem muss auch bei CBD-Produkten ausgeschlossen werden können, dass sie sich zu Rauschzwecken nutzen lassen.

Dies gelingt dem Gesetzgeber mit einer Regulierung, die besagt, dass CBD-Produkte einen THC-Gehalt von 0,2 Prozent nicht überschreiten dürfen. Diese maximal zulässige THC-Menge ist so gering, dass ein berauschender oder psychoaktiver Effekt ausgeschlossen werden kann. Das deutlich höher dosierte CBD ist durch seine antagonistische Wirkungsweise sogar in der Lage, die geringe Menge an THC zu neutralisieren. Halten CBD-Produkte die rechtliche Vorgabe ein, kann ein in ihnen eventuell enthaltener THC-Rest keine geistigen, mentalen oder emotionalen Einschränkungen hervorrufen.

Die Hersteller halten diese Bestimmungen ein, indem sie Varianten der Hanfpflanzen nutzen, die grundsätzlich schon wenig THC enthalten. Die Rede ist vom sogenannten Nutzhanf. Bei Nutzhanf handelt es sich vor allem um Sorten der Hanfart Cannabis sativa. Diese dürfen für kommerzielle Nutzung legal angebaut werden, jedoch muss das Saatgut bereits vorher als Nutzhanf zertifiziert worden sein. Produkte aus Nutzhanf dürfen zum Beispiel als Kosmetika oder Nahrungsergänzungsmittel verkauft werden, sofern vom Händler alle Regulierungen eingehalten werden. Es gibt außerdem Arzneimittel, die aus Nutzhanf hergestellt werden. Sie überschreiten allerdings die 0,2-Prozent-Grenze und sind daher nur verschreibungspflichtig erhältlich.

CBD wird aus einem Glas entnommen
Bei der Herstellung von CBD-Produkten sind Grenzwerte zu beachten

Bestimmungen für CBD-Produkte in der Schweiz

Auch in der Schweiz ist die Regulierung von CBD-haltigen Produkten von der Zweckbestimmung abhängig. So sind verwendungsfertige CBD-Produkte, die einen medizinischen Nutzen haben sollen, auch nicht außerhalb von Apotheken zu erwerben.

Produkte mit CBD, die als Nahrungsmittel vertrieben werden, dürfen – wie auch in Deutschland – einen THC-Gehalt von 0,2 Prozent nicht überschreiten. Allerdings liegt die allgemeine Abgrenzung zum Betäubungsmittelrecht in der Schweiz bei einem höheren THC-Wert. So gelten Produkte erst ab einem THC-Gehalt von 1,0 Prozent als Betäubungsmittel. Daher dürfen CBD-haltige Tabakersatzprodukte und Kosmetika in der Schweiz bis zu 1,0 Prozent THC enthalten. Deutsche Kunden sollten das beim Einkauf berücksichtigen: Wegen dieser geringen Unterschiede können CBD-Produkte, die in der Schweiz frei erhältlich sind, in Deutschland unter das Betäubungsmittelgesetz fallen.

Bestimmungen für CBD-Produkte in Österreich

In Österreich fällt CBD ebenfalls nicht unter das sogenannte Suchtmittelgesetz. Der Gehalt von THC in CBD-Produkten darf dort jedoch einen Wert von 0,3 Prozent nicht überschreiten. Allerdings gibt es in Österreich derzeit politische Bestrebungen für ein generelles Verkaufsverbot von CBD-haltigen Lebensmitteln und Kosmetika.

Sollten diese Ambitionen Erfolg haben, würde CBD nur noch in Blütenform zum Verkauf stehen. CBD-Blüten müssten dann durch den Verbraucher selbst nutzbar gemacht werden: Sie lassen sich etwa rauchen, mit einem Vaporizer verdampfen, zu einem Sud verkochen, welcher dann in Salben und Tinkturen eingebracht werden kann, oder in Keksen und Kuchen verbacken. Diese Blüten stehen bei einem THC-Gehalt von unter 0,2 Prozent ganz legal zum Verkauf. Es kann jedoch zu Schwierigkeiten kommen, wenn bei einer Polizeikontrolle CBD-Blüten entdeckt werden, da sich diese zunächst nicht von Marihuana mit höherem THC-Gehalt unterscheiden lassen.

Zusammenfassung

Aus chemischer Sicht sind CBD und THC sehr ähnliche Stoffe, da sie aus den gleichen Atomen bestehen. Die unterschiedliche Anordnung dieser Atome sorgt allerdings für die verschiedenen Wirkungsweisen. CBD ist im Gegensatz zu THC nicht psychoaktiv und somit weder berauschend noch bewusstseinsverändernd. Die berauschenden Effekte von THC sind der Grund, warum Cannabis in Deutschland unter das BtMG fällt.

Land Maximaler THC-Anteil
Deutschland0,2 %
Schweiz0,2 % bzw. 1,0 % (Tabakersatz, Kosmetika)
Österreich0,3 %

Auch CBD-Produkte enthalten Restmengen von THC, da diese aus weiterverarbeiteten Hanfpflanzen bestehen. Der THC-Gehalt von frei verkäuflichen CBD-Produkten darf in Deutschland allerdings einen Wert von 0,2 Prozent nicht überschreiten. Da CBD dazu in der Lage ist, die psychoaktiven Effekte von THC abzuschwächen, wird die eventuelle Restwirkung des THC in der Regel komplett neutralisiert. Frei verkäufliche CBD-Produkte müssen außerdem aus EU-zertifiziertem Nutzhanf hergestellt worden sein.

In der Schweiz liegt der Grenzwertwert, der CBD-Produkte von Betäubungsmitteln unterscheidet, in einigen Fällen etwas höher als in Deutschland. Dort dürfen CBD-haltige Tabakersatzprodukte und Kosmetika bis zu 1,0 Prozent THC enthalten. Nahrungs- beziehungsweise Nahrungsergänzungsmittel dürfen allerdings auch in der Schweiz nur 0,2 Prozent THC enthalten.

In Österreich darf ein THC-Gehalt von 0,3 Prozent im Endprodukt nicht überschritten werden. Allerdings steht die Legalität von CBD-Produkten in Österreich derzeit generell auf dem Prüfstand – die Regularien könnten sich demnächst ändern.


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