CBD soll nicht nur den Körper, sondern auch das Wohlbefinden beeinflussen können, weshalb der Wirkstoff der Hanfpflanze immer häufiger Anwendung findet. Nachteil ist allerdings, dass Cannabidiol sehr teuer ist. Je nach Menge und Konzentration kann ein Fläschchen CBD schnell über hundert Euro kosten. Da verwundert es nicht, dass viele Anwender den Wirkstoff auf Rezept haben wollen, um Kosten sparen zu können.
CBD-Rezept: Wird CBD von der Krankenkasse bezahlt?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann die Krankenkasse die Kosten der CBD-Anwendung übernehmen. Diese Voraussetzungen dürften allerdings nur bei wenigen Menschen, die regelmäßig auf CBD-Produkte setzen, erfüllt sein. Denn aus Sicht der Krankenkasse ist es entscheidend, welche Art von CBD-Produkt angewendet wird: ein Nahrungsergänzungsmittel oder ein Arzneimittel.
Populäre und frei verkäufliche CBD-Produkte, wie CBD-Öl, CBD-Kapseln oder CBD-Liquids, gelten rechtlich gesehen als Nahrungsergänzungsmittel. Sie sind keine Arzneimittel und auch nicht apothekenpflichtig. Das bedeutet gleichzeitig und grundsätzlich, dass kein Arzt CBD-Produkte dieser Art verschreiben kann. Er kann zwar Fragen zu diesem Thema beantworten oder den unterstützenden Einsatz von Cannabidiol vorschlagen – aber im Internet oder im Einzelhandel uneingeschränkt erhältliches CBD-Öl kann beispielsweise nie auf Rezept ärztlich verordnet werden. Aus denselben Gründen übernehmen auch die Krankenkassen in der Regel keine Kosten für CBD-Öl und Co.
Ganz anders sieht es wiederum aus, wenn CBD als Arzneimittel zum Einsatz kommt. CBD-haltige Arzneimittel sind verschreibungspflichtig und können ärztlich verordnet werden – von CBD auf Rezept kann also nur in diesen Fällen gesprochen werden. Allerdings gibt es in Deutschland nur sehr wenige Fertigarzneien, die CBD enthalten. Die Apotheken können den Wirkstoff Cannabidiol jedoch in reiner Form beziehen und zur eigenen Herstellung sogenannter Rezepturarzneimittel verwenden. Diese kommen zum Beispiel in der Krebstherapie unterstützend zum Einsatz und enthalten neben CBD meist auch das psychotrope THC. Obwohl es klare Unterschiede zwischen THC und CBD gibt, behandeln die Krankenkassen beide Stoffe oft ähnlich. Heißt: Kommt die Kasse für THC-haltige Arzneimittel auf, stehen die Chancen gut, dass sie auch für CBD-haltige Arzneimittel zahlt.
CBD als Nahrungsergänzungsmittel
Wie bei vielen anderen Nahrungsergänzungsmitteln gibt es derzeit noch keine zugelassenen Health Claims, die die Wirkung von CBD auf den Punkt bringen können. Aus diesem Grund dürfen bislang keine verbindlichen Aussagen über die CBD-Wirkung getroffen werden. Alle Angaben beziehen sich auf Möglichkeiten und liefern keine Garantie. Dennoch sieht es nach derzeitigem Wissensstand so aus, dass Cannabidiol bei vielen Beschwerden helfen kann. So geht man davon aus, dass CBD etwa beruhigend und schmerzlindernd wirken kann. Daneben soll der Wirkstoff auch eine entzündungshemmende und ausgleichende Wirkung haben und bei Entzündungen, Schmerzen, Depressionen und Ängsten helfen können.
Da es sich bei den meisten CBD-Produkten um Nahrungsergänzungsmittel handelt, dürfen sie sowohl in Geschäften als auch in Online-Shops frei verkauft werden, was bedeutet, dass für den Kauf eines Produktes auch kein CBD-Rezept erforderlich ist. Wer das Produkt kauft, muss jedoch mindestens 18 Jahre alt sein.
CBD-Rezept: Was bedeutet eigentlich „apothekenpflichtig“?
Immer wieder stolpert man im Internet über die Aussage, dass CBD apothekenpflichtig und demzufolge nur mit einem CBD-Rezept erhältlich sei. Wie wir weiter oben bereits festgehalten haben, ist das ein Irrglaube. Für herkömmliche CBD-Produkte ist kein Rezept erforderlich – nur bei CBD-Arzneimitteln ist ein Rezept nötig. Aber was bedeutet der Begriff Apothekenpflicht überhaupt?
Apothekenpflicht bedeutet in Deutschland, dass es eine Verkaufsbegrenzung für bestimmte Arzneimittel gibt. Das heißt, dass bestimmte Arzneimittel ausschließlich in Apotheken verkauft oder durch dafür ausgebildetes Personal weitergegeben werden dürfen. Viele dieser Mittel unterliegen dabei der Verschreibungspflicht und dürfen nur auf Grundlage einer ärztlichen Beratung verschrieben werden.
Warum ist THC verschreibungspflichtig?
Der Wirkstoff THC, der für den Rausch der umgangssprachlich „Cannabis“ genannten Drogen verantwortlich ist, unterliegt in Deutschland dem Betäubungsmittelgesetz und darf demzufolge weder in Geschäften und Online-Shops noch in Apotheken frei verkauft werden. CBD-Produkte dürfen deshalb einen THC-Gehalt von 0,2 Prozent nicht überschreiten.
THC-haltige Arzneimittel dürfen allerdings auf Rezept verschrieben werden. Voraussetzung ist eine medizinische Anweisung, die die Notwendigkeit einer Cannabis-Einnahme erfordert. Dies kann zum Beispiel bei schwerwiegenden Erkrankungen der Fall sein, sofern andere Therapien nicht die gewünschte Wirkung erzielen können. Ohne Rezept ist die Verwendung von Cannabis für den privaten Gebrauch jedoch nicht zulässig und demzufolge illegal.
Cannabis auf Rezept: Wie sehen die gesetzlichen Bestimmungen aus?
Seit 2017 ist der Gebrauch von Cannabis auf Rezept für medizinische Zwecke erlaubt. Somit dürfen zum Beispiel schwerkranke Menschen mit Cannabis versorgt werden, sofern andere Therapien nicht die gewünschte Wirkung erzielen können. Das bedeutet, dass die Kosten für den Gebrauch von Cannabis von den Krankenkassen übernommen werden können.
So kann Cannabis zum Beispiel bei chronischen Schmerzen oder bei Krebserkrankungen eingesetzt werden. Cannabis ist jedoch nur auf Rezept erhältlich, wenn es zuvor von einem Arzt verschrieben wurde.
Medizinisches Cannabis auf Rezept
Medizinisches Cannabis darf in Deutschland nur nach ärztlicher Anordnung und gegen Vorlage eines entsprechenden Rezepts herausgegeben werden. Anders als frei erhältliche CBD-Produkte enthält medizinisches Cannabis nämlich deutlich mehr als 0,2 Prozent THC, weshalb es nicht nur schmerzlindernd, sondern auch berauschend wirken kann. Das Rezept enthält meistens individuelle Anweisungen, die die Häufigkeit der Anwendung und die CBD-Dosierung betreffen.
Zu den Patienten, die Cannabis auf Rezept konsumieren dürfen, zählen vor allem Krebspatienten, die keine Chance auf Heilung haben oder sich eine bessere Schmerzlinderung wünschen. Für diese Patienten kann Cannabis durchaus eine Hilfe sein. Sobald eine schwerwiegende Krankheit vorliegt und der Arzt die Notwendigkeit der Einnahme bescheinigt, können die Krankenkassen die Kostenübernahme genehmigen.
Zusammenfassung: Rezeptpflicht nur für CBD-Arzneimittel
Bei herkömmlichen und beliebten CBD-Produkten, wie CBD-Öl oder CBD-Kapseln, handelt es sich aus rechtlicher Perspektive um Nahrungsergänzungsmittel. Sie sind frei im Handel erhältlich und ihr Konsum ist ohne Einschränkungen vollkommen legal möglich. CBD-Produkte dieser Art sind also nicht apothekenpflichtig oder gar rezeptpflichtig. Nahrungsergänzungsmittel mit CBD-Gehalt werden nicht auf Rezept verschrieben und auch eine Kostenübernahme seitens der Krankenkasse ist in der Regel nicht möglich.
Anders verhält es sich bei Arzneimitteln mit CBD-Gehalt. Zwar gibt es in Deutschland kaum CBD-haltige Fertigarzneien, jedoch können Apotheken sogenannte Rezepturarzneien herstellen, die neben anderen Wirkstoffen auch CBD enthalten. Solche CBD-Arzneimittel sind rezeptpflichtig. Ihr Einsatz muss ärztlich angeordnet werden und eine Bezahlung durch die Krankenkasse ist möglich. Nur in diesen vergleichsweise seltenen Fällen stellen Ärzte also ein CBD-Rezept aus.
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